
Unbeteiligte Personen - Auch in Fahrzeugen
Das Problem
Bisher war es so, dass die EASA Regeln nichts Konkretes ausgesagt haben, um die Gefahr, welche von Drohnen auf Fahrzeuge am Boden ausgeht, zu reduzieren. Das Luftfahrt-Bundesamt hat in der A1/A3 Schulung beigebracht, dass auch Personen in Fahrzeugen als unbeteiligte Dritte zu sehen sind.Die Auswirkungen dieser Sichtweise auf die Praxis hat sich dann schnell gezeigt und wurde oft in Foren etc. kontrovers diskutiert: man konnte dann kaum noch professionell in der Nähe von Straßen fliegen, wenn man es ganz eng gesehen hat.Deshalb wurden jetzt von der EASA - Best Practices herausgegeben, welche dazu dienen sollen, den Piloten einen Leitfaden an die Hand zu geben, wie sie mit solchen Situationen in Zukunft umgehen sollen.